Vergaben nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber auf geeignete Weise nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb der Auftragswert 25.000 € netto/29.750 € brutto
- freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € netto/17.850 € brutto übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und beinhalten folgende Angaben:
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- gewähltes Vergabeverfahren,
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- den Auftragnehmer.
Auftraggeber:
kdvz Rhein-Erft-Rur
Kontakt
Ort
Vergaben:
Vergabeart | Auftragsgegenstand und Ort | Auftragnehmer |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb |
Richtfunk-Vernetzung und Mastbau, Frechen u.a. |
Kapsch BusinessCom GmbH |