OZG – ?
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz Onlinezugangsgesetz und noch kürzer OZG ist ein Bundesgesetz vom August 2017. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch, online über Verwaltungsportale anzubieten.
Hierbei wird explizit nicht von innen heraus, von den Verwaltungszuständigkeiten her gedacht, sondern aus Dienstleistungsperspektive – aus Sicht von Bürgerinnen, Bürgern und auch Unternehmen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, öffentliche Dienstleistungen online abzuwickeln.
Durch diese Perspektive wird eine dringend notwendige Vereinheitlichung von Leistungen und/oder Anträgen erreicht – viele von uns kennen das bisherige „Sammelsurium“ an Antragsformen für ein und dieselbe Verwaltungsdienstleistung.
„Wir haben ja PDFs auf der Seite, sogar zum Ausfüllen“
Das reicht leider nicht: Die angebotene Dienstleistung inklusive aller Nachweise (Anhänge) muss digital und online abwickelbar sein. Und natürlich barrierefrei.
Der Haken?
Wir sprechen auch in diesem Mammutprojekt von Bund, Ländern und Kommunen nur davon, die Leistungen online anzubieten. Um Online-Anträge auch ohne Medienbrüche (digital-Papier-digital …) in den einzelnen Fachverfahren weiterzuverarbeiten, ist es noch ein weiter Weg. Dies ist noch nicht Bestandteil der Anforderungen des OZG, wird aber im Prozess häufig bereits mitgedacht.
Wo fängt man an?
Wie organisiert man so eine Mammutaufgabe?
Wir sprechen immerhin von insgesamt 575 Leistungen, die zu Online-Anwendungen weiterentwickelt werden müssen!
Ganz gemäß unserem förderalen System trennt man zunächst reine Aufgaben des Bundes ab – bleiben immer noch 460 Leistungen, bei denen Länder und Kommunen in der Umsetzungsverantwortung sind. Als nächstes splitten wir die 460 Leistungen in 14 Themenfelder auf, unter denen sich dann noch bestimmte Lebenslagen und Unternehmenssituationen einordnen lassen.
Beispiel: Themenfeld „Familie und Kind“, Lebenslage „Geburt“, Leistung „Elterngeld“
Im „Digitalisierungsprogramm föderal“ übernehmen nun einzelnen Bundesländer jeweils die Federführung über Themengebiete, deren Leistungen sie im Sinne des OZG bearbeiten und digitalisieren wollen. So wird vermieden, dass es später viele Insellösungen gibt. Denn die entwickelten Lösungen werden am Ende partnerschaftlich auch den anderen Ländern zur Nutzung bereitgestellt.
So hat Bayern etwa die Verantwortung für den Bereich Forschung und Förderung übernommen, Niedersachsen für Gesundheit, und NRW kümmert sich um Engagement und Hobby. Darunter fallen unter anderem Leistungen wie Beantragung von Fischereischeinen oder Waffenerlaubniskarten, aber auch Ehrenamtskarten oder der Kirchenaustritt – ein weites Feld.
Die Entwicklung neuer Lösungen beschränkt sich dabei nicht nur auf die technische Betrachtung: manchmal müssen auch gesetzliche Rahmenbedingungen an digitale Anforderungen angepasst werden. Ein Beispiel ist etwa die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift (Schriftformerfordernis), die bei vielen Prozessen noch einen Medienbruch erzwingt.
Praktische Arbeit in Digitalisierungslaboren
Nicht alles auf einmal
Auch bei noch so föderaler Aufgabenteilung bleibt in den einzelnen Themenfeldern eine Menge zu tun. Hier heißt es also zunächst zu priorisieren. Als eine der wichtigsten Leistungen im Themengebiet Engagement & Hobby wurde die Ehrenamtskarte identifiziert – warum? Wir erinnern uns: es soll von Bürgerinnen und Bürgern her gedacht werden. Und auf diesem Gebiet können potenziell alle 30 Millionen Menschen, die sich in Deutschland ehrenamtlich engagieren, von einer Digitalisierung profitieren.
Die Entwicklung dieses Einzelprojekts ist auf einem guten Weg – nicht nur die Beantragung der Karte inklusive der Freigabe der Organisation, in der sich eine Person engagiert, soll ermöglicht werden, auch Informationen über mögliche Vergünstigungen sollen mit angeboten werden, und zwar in einer mobilen App.
Wie geht es voran?
Rund 120 parallele Projekte laufen so im Jahr 2020 allein beim KDN, der Dachorganisation der kommunalen IT-Dienstleister in NRW. Natürlich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung, einige in Konzeption, andere bereits im Testbetrieb.
Der genauen Stand der Umsetzung einzelner OZG-Projekte wird auf einer eigenen Informationsplattform nachgehalten:
Bei vielen Umsetzungsprojekten werden übrigens noch kommunale Fachexperten und Fachexpertinnen aus NRW gesucht – wer sich hier engagieren will, findet einen Einblick im Portal des KDN:
Zusammenfassung von Einzellösungen
Und schließlich müssen die vielen Einzellösungen sowohl im Land als auch übergreifend verfügbar und auffindbar gemacht werden. Hierzu wird es in Nordrhein-Westfalen ein Kommunalportal geben, das alle online verfügbaren Dienste bündelt. Über eine Verwaltungssuchmaschine werden die einzelnen Leistungen auffindbar gemacht, und das Portal selbst bietet Basisfunktionen für alle an, zum Beispiel Registrierung, Anmeldung und Bezahlfunktionen.
Die so entstehenden Portale sollen schließlich in einem noch weiter gefassten „Portalverbund“ zusammengefasst werden.
Und die einzelnen Kommunen? Und die kdvz?
Wer bis hierhin gelesen hat, hat bereits einen langen Atem bewiesen – und einen langen Atem benötigt man auch für das Thema OZG, so sinnvoll und dringend notwendig es für alle auch ist. Die kdvz übernimmt es für ihre Mitglieder, hier den Überblick zu behalten und beteiligt sich an zahlreichen Stellen.
So sind wir in ständigem Kontakt mit dem Competence Center Digitalisierung (CCD) des KDN als ausführender Stelle, um an der Umsetzung des OZG zu arbeiten. Die kdvz beteiligt sich bereits jetzt an einer Vielzahl von Gremien im Rahmen der OZG-Umsetzung. Neben der Teilnahme unseres Geschäftsführers Christian Völz im Verbandsausschuss des KDN ist die kdvz Mitglied im Arbeitskreis Onlinezugangsgesetz. Des Weiteren sind wir Mitglied in den Arbeitskreisen Vorgangsmanagement und eLaufmappe des KDN. Bei d-NRW engagieren wir uns im Arbeitskreis Landesredaktion und in den Umsetzungsprojekten der Themenfelder Kinderbetreuung, Einwohnerbeteiligung, Urkunden und Bescheinigungen, Bürger- bzw. Volksbegehren, Wahlen, Zulassung Wahlvorschläge, Abfallplanung und Soziales. Außerdem arbeiten wir an Themen wie dem zentralen Beteiligungsportal.
Was ändert sich für die Kommunen?
Wenn föderale Strukturen standardisiert werden sollen, entsteht an einzelnen Stellen Änderungsbedarf. Die kdvz führt deshalb regelmäßige Workshops mit ihren Mitgliedskommunen durch, um gemeinschaftlich an Online-Dienstleistungen zu arbeiten und alle Beteiligten stets auf dem Laufenden zu halten.
Wichtige Punkte für die Kommunen sind:
- Standardisierung von Antragsprozessen – ohne Veränderungen in der Verwaltung geht es nicht. Der eine oder andere Prozess „hinter dem Antrag“ wird in den Kommunen angepasst werden müssen.
- Behördenleistungen auf kommunalen Websites können per Schnittstelle an die Portale übertragen werden. Hierzu ist der XZufi-Standard entwickelt worden. Viele der kommunalen Internetauftritte im kdvz-Verbandsgebiet haben diesen Standard bereits implementiert oder sind auf einem guten Weg.
- Verwaltungen (KDN-Mitglieder) in NRW können bis Ende 2022 das Kommunalportal über eine Finanzierung des Landes kostenfrei nutzen. Als technische Basis des Kommunalportal.NRW dienen das Serviceportal unseres Partner-Rechenzentrums regio iT und die Applikationen der Südwestfalen IT (SIT). Als Unterbau für das Kommunalportal.NRW kommt der bei der kdvz und über 2000 Kunden in Deutschland bewährte Formularserver der Fa. Form-Solutions zum Einsatz.
Zwischenfazit
Es bleibt viel zu tun, und vielen erscheint der Prozess zu Recht kompliziert, unübersichtlich und langsam. Dennoch bewegt sich das große, föderalistische „Schiff“ in die richtige Richtung, und die kdvz tut ihren Teil, um den eingeschlagenen Pfad mitzugestalten.