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kdvz Rhein-Erft-Rur

Erklärung zur Barrierefreiheit

kdvz Rhein-Erft-Rur ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Dies ist in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite kdvz.nrw

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Wir bemühen uns, Abkürzungen und in der IT-Welt leider hier und da unvermeidliche englische Fachbegriffe in aktuellen Texten entsprechend auszuzeichnen. In älteren Texten ist dies häufig noch nicht der Fall. 
  • Ältere PDF-Dokumente auf kdvz.nrw sind zum Teil nicht barrierefrei. Es handelt sich um ältere, teils nicht von uns selbst erstellte Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG wäre und noch eine gewisse Zeit dauern wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Dezember 2020 erstellt bzw. überprüft und überarbeitet. 

Der Grad der Barrierefreiheit wurde im November 2020 durch eine BITV-Selbstbewertung (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt. 

Kontaktmöglichkeit, Fragen und Anregungen

Wenn Sie Kontakt mit der kdvz aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie bitte die nachstehende E-Mail-Adresse. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.

Barriere melden: cmskdvznrw

Zuständig für die die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer auf diesem Weg eingehenden Mitteilungen ist 

Herr Roland Köß
Geschäftsbereichsleitung

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der kdvz keine Klärung des Problems ergeben hat, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden oder ein Ombudsverfahren einzuleiten. 

Die Ombudsstelle erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse 

ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

Weiterführende Informationen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • freepik.com

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