Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter pro Verbandsmitglied, wobei jedes Verbandsmitglied über das gleiche Stimmrecht verfügt. Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt. Insbesondere beschließt die Verbandsversammlung u. a. über
- die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans
- die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und ihrer Stellvertreter
- die Wahl des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter
- Satzungsangelegenheiten
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsteher, dessen beiden Stellvertretern sowie je fünf Vertretern aus den drei Kreisgebieten. Die Sitzungen des Verwaltungsrates finden nach Bedarf, grundsätzlich jedoch viermal jährlich statt. Der Verwaltungsrat ist zuständig für
- die Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung
- die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers und seines Vertreters
- Leitentscheidungen zu den einzelnen Produkten und Leistungen
- die Entscheidung in Personalangelegenheiten
- Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Verbandsvorsteher.
Verbandsvorsteher
Die Verbandsversammlung wählt aus dem Kreis der Verbandsmitglieder den Verbandsvorsteher und zwei Stellvertreter. Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich.
Verbandsvorsteher ist aktuell Dr. Patrick Lehmann, Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Frechen. Er wird vertreten von Axel Fuchs, Bürgermeister der Stadt Jülich, und Ingo Hessenius, Kreiskämmerer und Leiter Geschäftsbereich I der Kreisverwaltung Euskirchen.
Der Verbandsvorsteher überträgt die Durchführung der Geschäfte der laufenden Verwaltung auf den Geschäftsführer.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer leitet den inneren Dienst und ist Vorgesetzter der Beschäftigten des Zweckverbandes. Die Geschäftsführung der kdvz Rhein-Erft-Rur wird wahrgenommen von: