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kdvz Rhein-Erft-Rur

Besonderes Behördenpostfach

Sichere digitale Kommunikation zwischen Behörden und Gerichten!

Worum geht es?

Seit dem 01. Januar 2022 ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Behörden verpflichtend. Mit dem beBPo wurde für Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ein sicherer Übermittlungsweg geschaffen, mit dem künftig die Kommunikation mit Gerichten abgewickelt werden kann.

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