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kdvz Rhein-Erft-Rur

EWO-Altdaten-Archiv

Mit dem EWO Altdaten-Archiv erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der §§ 11/12 des MG NW und stellen dem Archivpersonal gelöschte Einwohnerdaten bereit.

Worum geht es?

Eine Reihe von Daten wird regelmäßig aus der Meldewesen-Anwendung OK.EWO gelöscht – etwa wenn Personen wegziehen, aus einem Familienverband ausscheiden oder versterben. Dieser „Aussonderungsbestand“ muss jedoch den Kommunalarchiven bzw. deren Beschäftigten weiterhin – idealerweise in einem maschinen- und menschenlesbaren Format – zur Verfügung stehen.

Erläuterungen und Hinweise

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