Worum geht es?
Eine Reihe von Daten wird regelmäßig aus der Meldewesen-Anwendung OK.EWO gelöscht – etwa wenn Personen wegziehen, aus einem Familienverband ausscheiden oder versterben. Dieser „Aussonderungsbestand“ muss jedoch den Kommunalarchiven bzw. deren Beschäftigten weiterhin – idealerweise in einem maschinen- und menschenlesbaren Format – zur Verfügung stehen.