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kdvz Rhein-Erft-Rur

Fundbüro-Verwaltung (FunduS.Net)

Erfassung und Umgang mit Fundsachen nach BGB §965 - BGB §986.

Worum geht es?

Die Verwaltung von Fundsachen unterliegt genau definierten Abläufen: Es gibt vorgeschriebene Ablauffristen, Finderlohn und Verwaltungsgebühren. Der „Lebenszyklus“ einer Fundsache endet, wenn sie – falls sie nicht abgeholt wird – schließlich versteigert wird. 

Erläuterungen und Hinweise

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