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kdvz Rhein-Erft-Rur

Standesamtswesen (AutiSta)

AutiSta steht für Automation im Standesamt. Das Fachverfahren unterstützt die Standesbeamtinnen und -beamten bei allen Vorgängen, für die sie nach dem Personenstandsgesetz zuständig sind.

Worum geht es?

Durch die zum 1. Januar 2009 rechtswirksam gewordene elektronische Beurkundung im Standesamt wurde die bisherige papiergeführte Archivierung der Urkunden in Personenstandsbüchern durch eine elektronische und gesicherte Speicherung der Personenstandsdaten in einem elektronischen Register ersetzt.

Erläuterungen und Hinweise

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